Vorschule und 1. Jahr Grundschule

In der brasilianischen Verfassung von 1988 ist im Artikel 227 festgelegt, dass die Grundrechte für Kinder und Jugendliche nationale Priorität genießen. Das Gesetz für Richtlinien und Grundsätze des nationalen Bildungswesen und das Kinder- und Jugendstatut (ECA) zeigen zwei Ziele auf, die in den Leitlinien zur Kinderbetreuung besonders hervorzuheben sind: Die Betreuung und die Erziehung.

Die Betreuung und die Erziehung müssen gemeinsam unter Berücksichtigung von physischen, emotionalen, affektiven, kognitiven und sozialen Aspekten erfolgen, um den Kindern eine angemessene, vollständige Entwicklung  zu ermöglichen.

Der pädagogische Leitlinie für die Vorschule und das 1. Jahr der Grundschule, das für Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren erarbeitet wurde, bietet einen Lehrplan und Lehrmethoden an, die sich nach den Charakteristiken der Kinder richten, die man heute als aktiv, teilnehmend und kurios bezeichnen kann, und die in der Interaktion mit anderen Kindern Kenntnisse erzeugen.

 
 
 
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