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In der brasilianischen Verfassung
von 1988 ist im Artikel 227 festgelegt, dass die Grundrechte für Kinder und
Jugendliche nationale Priorität genießen. Das Gesetz für Richtlinien und
Grundsätze des nationalen Bildungswesen und das Kinder- und Jugendstatut (ECA)
zeigen zwei Ziele auf, die in den Leitlinien zur Kinderbetreuung besonders
hervorzuheben sind: Die Betreuung und die Erziehung.
Die Betreuung und die Erziehung
müssen gemeinsam unter Berücksichtigung von physischen, emotionalen, affektiven,
kognitiven und sozialen Aspekten erfolgen, um den Kindern eine angemessene,
vollständige Entwicklung zu ermöglichen.
Der pädagogische Leitlinie für die
Vorschule und das 1. Jahr der Grundschule, das für Kinder im Alter von 4 bis 6
Jahren erarbeitet wurde, bietet einen Lehrplan und Lehrmethoden an, die sich
nach den Charakteristiken der Kinder richten, die man heute als aktiv,
teilnehmend und kurios bezeichnen kann, und die in der Interaktion mit anderen
Kindern Kenntnisse erzeugen.
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